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Häufige Fragen

E-Rechnung (Deutschland) seit 1.1.2025

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Empfang von E-Rechnungen

"Seit dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmen (siehe hierzu Frage 3) die Notwendigkeit, eine E‑Rechnung empfangen zu können."

Bedeutung für die Hotelsoftware

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue Regelung zum verpflichtenden Empfang von E-Rechnungen im B2B-Bereich. Diese betrifft jedoch primär Unternehmen, die Eingangsrechnungen verarbeiten. Da unsere Hotelsoftware keine Eingangsrechnungen erfasst oder verarbeitet, hat diese Regelung keine direkte Auswirkung auf unsere Software.

Ausstellung von E-Rechnungen

Übergangsregelung

"In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine E‑Rechnung (z. B. E-Mail mit einer PDF‑Datei) kann – wie bisher – nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt. Hintergrund ist, dass dem Empfänger nicht zugemutet werden kann, ein ihm gänzlich unbekanntes elektronisches Format zu akzeptieren. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. ... Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E‑Rechnung tatsächlich verpflichtend." Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

Bedeutung für die Hotelsoftware

Wir werden sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnungspflicht rechtzeitig erfüllt werden. Sobald die Ausstellung von E-Rechnungen gesetzlich verpflichtend wird, wird die Hotelsoftware eine entsprechende Funktion zur Verfügung stellen. Wir beobachten die gesetzlichen Entwicklungen genau und werden unsere Nutzer rechtzeitig informieren.

Bis Ende 2026 können Rechnungen weiterhin in der gewohnten Form ausgestellt werden. Sollte ein Kunde die Rechnung nicht per PDF erhalten wollen, besteht die Verpflichtung, ihm diese in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen. Da dies in der Hotellerie gängige Praxis ist, stellt dies keine wesentliche Einschränkung dar.

Innerhalb der EU gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Standards für elektronische Rechnungen, die nur bedingt kompatibel sind. Auch in anderen europäischen Ländern wird derzeit an der Einführung von E-Rechnungen gearbeitet.

Sobald ein einheitlicher Standard festgelegt ist, der in mehreren Ländern nutzbar ist, werden wir mit der Umsetzung der E-Rechnung beginnen. Diese Vorgehensweise ist im Sinne der Kosteneffizienz und damit auch zum Vorteil unserer Kunden. Unabhängig davon wird unsere Hotelsoftware rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist die Ausstellung von E-Rechnungen unterstützen.

Transparente Kommunikation

Wir wissen, dass hier von anderen Anbietern und Steuerberatern, bewusst oder unbewusst, falsche oder missverständliche Informationen verbreitet werden. Wir halten dies für höchst unseriös. Wir stehen für eine offene und ehrliche Kommunikation mit unseren Kunden und distanziert uns klar von jeglicher Angstmache.