RECHNUNGEN/ZAHLUNGEN
Rechnungen

Stornogebühren-Rechnung erstellen

4min

Steuerliche Behandlung von Stornogebühren

Nähere Informationen zur steuerlichen Behandlung von Stornogebühren in Österreich und Deutschland finden Sie im Artikel No Show vs. Storno

Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Aufbuchen der Stornogebühr

Öffnen Sie das primäre Folio der Reservierung (oder bei Bedarf des Gastes) und klicken Sie auf "Leistung hinzufügen" (vgl. Artikel/Leistungen aufbuchen).

Wenn Sie für diese Reservierung/für diesen Gast zuvor bereits eine Anzahlung verbucht haben und diese nun mit der Stornogebühr gegenverrechnen wollen, dann stellen Sie bitte sicher, dass sie sich auf dem Folio befinden, auf dem die Anzahlung zum Abzug vorgemerkt ist (vgl. Anzahlung als Gutschrift verbucht)

Wählen Sie jetzt die Leistung mit der, für Ihren Fall, korrekten Besteuerung aus. Falls Sie keine passende Leistungen finden, können Sie unter Einstellungen > Zusatzleistungen eine neue Zusatzleistung anlegen oder eine bestehende Zusatzleistung ändern (vgl. Steuern einer Zusatzleistung ändern)

Überprüfen Sie die Rechnungsadresse und klicken Sie auf "Rechnung erstellen".

Variante 1: Kein offener Saldo mehr

Gratulation, sie haben diesen Geschäftsfall erfolgreich abgeschlossen.

Variante 2: Ein negativer, offener Saldo

Eine etwaige zuvor geleistete und angerechnete Anzahlung reicht nicht aus, um die Stornogebühr abzudecken.

Falls der Gast die Stornogebühr bereits bezahlt hat, fügen Sie bitte die Zahlung hinzu (vgl. Zahlung hinzufügen) und schließen diese ab (vgl. Zahlungsvorgang abschließen).

Wenn die Stornogebühr noch nicht bezahlt wurde, schicken Sie dem Gast die Rechnung zu (vgl. Rechnung anzeigen/versenden/drucken) und erfassen Sie die Zahlung, wenn der Gast diese geleistet hat. Zur Kontrolle von offenen Forderungen sollten Sie regelmäßig den Bericht Welcher Bericht für.

Variante 3: Ein positiver, offener Saldo

Das bedeutet der Gast eine höhere Anzahlung geleistet als Sie jetzt als Stornogebühr in Rechnung gestellt haben. Wie Sie die teilweise oder vollständige Rückerstattung einer Anzahlung richtig verbuchen, ist in diesem Artikel erklärt: Anzahlung rückerstatten